Hospiz Alzenau

"Alles dreht sich ums Leben"

Über uns

Unser Hospiz

Das Hospiz Alzenau im Speziellen (Das macht uns aus!)

liegt am Ortsrand der Stadt Alzenau in unmittelbarer Nähe zum Ortsteil Wasserlos mit dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau Standort Alzenau und den Praxen der betreuenden, niedergelassenen Allgemeinmedizinern mit Weiterbildung im Bereich Palliativmedizin. Durch seine Lage am Waldrand ist es möglich, durch die an jedes Gästezimmer angrenzenden, barrierefreien Terrassen direkt in die Natur zu gelangen.

Das Hospiz verfügt über zehn Einzelzimmer mit Bad (Dusche, WC und Waschbecken) und Terrasse, welche durch ihre L-förmige Konstruktion eine individuelle Gestaltung, auch bezüglich Rückzugsmöglichkeiten möglich machen. Fernseh- und Telefonanlage sind so konstruiert, dass sie trotz individueller Zimmergestaltung jederzeit gut erreichbar sind. Auch die Möglichkeit eines Internetzugangs in Form von Lan-Verbindungen und WLan ist im Hospiz Alzenau kostenfrei gegeben. Die Zimmer sind – wie das komplette Hospizgebäude und –gelände – natürlich barrierefrei eingerichtet.

Aufnahme

Voraussetzung zur Aufnahme in einem stationären Hospiz


Grundsätzlich ist der Aufenthalt in einem stationären Hospiz für den Gast kostenfrei. Die Kosten werden zu 95% (abzüglich der Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung) von den Krankenkassen übernommen, wenn unten genannte Voraussetzungen von einem behandelnden Arzt attestiert und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt wurden. Für die restlichen 5% der Aufenthaltskosten kommen die Träger sowie der Förderverein des Hospiz Alzenau auf.


Voraussetzung für die Aufnahme in einem stationären Hospiz gemäß § 39a SGB V:


  • Das Vorliegen einer Krankheit mit fortschreitendem („progredientem“) Verlauf, welche zu einer verkürzten Lebenserwartung führt (z.B. Krebs, ALS,…)
  • Eine Heilung dieser Krankheit ist aus medizinischer Sicht ausgeschlossen
  • Eine palliativmedizinische/palliativpflegerische Behandlung/Versorgung ist zur Symptomkontrolle notwendig
  • Eine Versorgung im ambulanten oder anderweitig stationären Bereich (z.B. Pflegeheim) kann nicht ausreichend gewährleistet werden

Die Träger des Hospiz Alzenau

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