FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich meinen Angehörigen im Hospiz besuchen?

    Ja, Sie können ihre Angehörigen im Hospiz besuchen. 

     

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Hospizaufnahme?

    Aufgenommen werden Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung von Tagen,  Wochen oder wenigen Monaten, deren Versorgung im häuslichen Umfeld nicht gewährleistet, eine Krankenhausbehandlung nicht mehr erforderlich und keine ambulante Versorgung mehr möglich ist.


    Liegen diese voraussetzungen vor, übernimmt ihre Krankenkasse, anteilig die Pflegekasse, die Kosten für den Aufenthalt. 

    • fortgeschritten Krebserkrankung
    • Organerkrankungen im Endstadium
    • fortgeschrittene, lebensverkürzende, neurologiche Erkankungen  (z.B. ALS, Creutzfeld-Jakob-Krankheit, ...)
    • AIDS
  • Wie melde ich mich im Hospiz an?

    Die Anmeldung in einem Hospiz kann der Betroffene selbst, bevollmächtigte Angehörige, Betreuer, Hausarzt oder die Pflegeüberleitung einer Klinik. Wichtig ist, dass die Anmeldung auf Wunsch und in Absprache mit dem Betroffenen geschieht. 

    Die Aufnahme in ein Hospiz ist  häufig ein tiefer Einschnitt in die Lebensplanung des Betroffenen. Diese Hürde zu nehmen fällt vielen nicht leicht. 

    Die Leitung und die Sozialarbeiterin stehen gerne telefonisch zur Verfügung und klären mit Ihnen, ob eine Hospiznotwendigkeit vorliegt

    Auch können Sie eine Termin vereinbaren um sich das Hospiz vor Ort anzuschauen.


  • Was kostet mich der Aufenthalt im Hospiz?

    Sind die Voraussetzungen für eine Hospizaufnahme erfüllt, dann übernehmen die gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen 95% der Kosten. 5% muss der Träger des Hospizes selbst aufbringen. Dies erfolgt über Spenden.

    Privatversicherte sollten im Vorfeld die Kostenübernahme der Privatenkrankenversicherung klären.

  • Wie lange darf man in einem Hospiz bleiben?

    Ist die Notwendigkeit zur Versorgung in einem Hospiz gegeben, genehmigen die Krankenkassen eine Dauer von mind. 28 Tagen. Liegt nach Ablauf dieses Zeitraums weiterhin eine Notwendigkeit vor, so wird durch das Hospiz eine Verlängerung bei der Krankenkasse beantragt. 

  • Darf man im Hospiz als Angehöriger übernachten?

    Ja. Wir haben für Übernachtungen ein separartes Angehörigenzimmer mit Bad. Es besteht aber auch die Möglichkeit im Zimmer ihres Angehörigen zu übernachten. Hier wird Ihnen ein Beistellbett zur Verfügung gestellt.


  • Kann ich meinen Angehörigen nach dem Versterben noch einmal sehen?

    Ja. Ist ihr Anghöriger verstorben und Sie oder ein anderer Angehöriger möchten sich von ihm verabschieden ist dies selbstverständlich möglich. Sprechen Sie uns an.

Share by: