Voraussetzung zur Aufnahme in einem stationären Hospiz
Grundsätzlich ist der Aufenthalt in einem stationären Hospiz für den Gast kostenfrei. Die Kosten werden zu 95% (abzüglich der Kostenbeteiligung der Pflegeversicherung) von den Krankenkassen übernommen, wenn unten genannte Voraussetzungen von einem behandelnden Arzt attestiert und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt wurden. Für die restlichen 5% der Aufenthaltskosten kommen die Träger sowie der Förderverein des Hospiz Alzenau auf.
Voraussetzung für die Aufnahme in einem stationären Hospiz gemäß § 39a SGB V:
- Das Vorliegen einer Krankheit mit fortschreitendem („progredientem“) Verlauf, welche zu einer verkürzten Lebenserwartung führt (z.B. Krebs, ALS,…)
- Eine Heilung dieser Krankheit ist aus medizinischer Sicht ausgeschlossen
- Eine palliativmedizinische/palliativpflegerische Behandlung/Versorgung ist zur Symptomkontrolle notwendig
- Eine Versorgung im ambulanten oder anderweitig stationären Bereich (z.B. Pflegeheim) kann nicht ausreichend gewährleistet werden
Unseren Erhebungsbogen zur Beantragung einer Kostenübernahme für einen Hospizaufenthalt erhalten Sie direkt im Hospiz – oder hier als PDF.
Erhebungsbogen Hospiz Alzenau |
Antrag auf Hospizpflege |